DER WEG ZUR PSYCHOTHERAPIE

 

Verbringe nicht die Zeit mit der Suche nach einem Hindernis; vielleicht ist gar keines da.

(Franz Kafka)

 

Wie finde ich die/den richtige/n PsychotherapeutIn für mich?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ob Sie therapeutische Unterstützung in Anspruch nehmen sollten oder nicht, diese Frage können sie entweder versuchen alleine zu klären (z.B. finden Sie auf meiner Internetseite Empfehlungen, wann eine Psychotherapie günstig/notwendig ist, oder Sie können im Rahmen eines Erstgesprächs bei einer/m TherapeutIn mit Unterstützung diese Frage klären (ein Erstgespräch verpflichtet Sie nicht dazu, mit ihr/ihm weiterzuarbeiten!).

(Wann ist Psychotherapie zu empfehlen?)

Von besonderer Bedeutung ist auch die Frage, wie ein/e geeignete/r TherapeutIn zu finden ist.

Hierzu kann ich empfehlen, nicht nur nach der räumlichen Lage (Nähe zum Wohnort oder zum Arbeitsplatz) zu gehen, sondern vor allem die Arbeitsschwerpunkte der TherapeutInnen als Entscheidungskriterium heranzuziehen.
Viele Patienten geben auch an, dass sie entscheidende Informationen für die Entscheidung auch auf den Homepages der PsychotherapeutInnen gefunden haben.

Falls Sie sich entscheiden sollten, eine Psychotherapie zu beginnen, empfehle ich PsychotherapeutInnen und ihre Arbeitsweise im Rahmen eines Erstgesprächs kennen zu lernen und sich danach zu entscheiden.

 

Was macht eine/n guten PsychotherapeutIn aus?

Ein/e gute/r PsychotherapeutIn sollte meiner Meinung nach:


Falls es Spezielles gibt, das Sie bzgl. Psychotherapie interessiert, oder wenn Sie Fragen zu bestimmten Themen haben, zögern Sie nicht, bereits bei der ersten Kontaktaufnahme, danach zu fragen.

 

Finanzielles

"Teilrefundierung"

Bei PsychotherapeutInnen, die in der Liste des Bundesministeriums eingetragen sind ("Psychotherapeutenliste") besteht die Möglichkeit, ähnlich wie beim Wahlarzt oder einer physiotherapeutischen Behandlung, die Rechnung bei der Krankenkasse einzureichen.

Die teilweise Rückerstattung der Krankenkassen beträgt (für 50 Minuten) ab Jänner 2023:

31,50 € - ÖGK, KFA Wien

42,40 € - BVAEB

45 € - SVS

 

Als Voraussetzungen für den Zuschuss finden sich:

  1. dass Klienten spätestens bei der 2. Behandlungssitzung eine ärztliche Bestätigung vorweisen können. Diese bestätigt den Ausschluss einer körperlichen Erkrankung, welche eine Psychotherapie nicht ermöglicht und ist gleichzeitig eine Bestätigung, dass eine "krankheitswertige Erkrankung" vorliegt.
  2. Vor der 10. Sitzung ist vom Psychotherapeuten ein "Antrag auf Kostenzuschuss" auszufüllen, welcher vom Patienten an die Kasse gesandt wird.
    Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, endet der Zuschuss der Kassen in der 10. Sitzung.

Für weitere Fragen stehen die Krankenkassen und PsychotherapeutInnen natürlich gerne zur Verfügung.

 

"Psychotherapie auf Krankenschein"

Unter welchen Bedingungen übernimmt die Sozialversicherung die kompletten Kosten für Psychotherapie?

- Wenn Sie sozialversichert sind und ihre Versicherung sich der Vertragsregelung angeschlossen hat.

Über Regelungen mit den Versicherungsträgern informiert Sie der Verein für ambulante Psychotherapie.

 

Verein für ambulante Psychotherapie

Praterstraße 66/1/6b,  A-1020 Wien

01 402 56 96

www.vap.or.at


Diese Regelung besteht seit dem Jahr 2000 und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Bei dieser Variante übernimmt die jeweilige Krankenkasse die Therapiekosten. (Einige Kassen haben auch einen geringen Selbstbehalt.)

Kassenpsychotherapeuten haben ein gewisses Stunden-Kontingent, über welches sie pro Jahr verfügen können. D.h. Kassenpsychotherapeuten haben in der Regel nur wenige Kassenplätze, die sie vergeben können, und deswegen kommt gibt es zumeist zu langen Wartezeiten!

Ablauf:

Für allfällige Fragen stehen die Mitarbeiter des "Vereins für ambulante Psychotherapie" oder die Kassen-PsychotherapeutInnen direkt zur Verfügung.