ERSTGESPRÄCH & RAHMENBEDINGUNGEN

 

Eine halbe Stunde Meditation ist absolut notwendig - außer wenn man sehr beschäftigt ist. Dann braucht man eine ganze Stunde.

(Franz von Sales)

 

Telefonischer Erstkontakt

Bereits bei diesem telefonischen Erstkontakt unterliege ich als Psychologe und Psychotherapeut der Schweigepflicht, die mir sehr wichtig ist und die ich ernst nehme.

Alle Informationen, die ich beim Telefonat oder später im Rahmen der Therapie erfahre, werden als „Geheimnis" angesehen und daher als absolut vertraulich behandelt.
Personen außerhalb der Psychotherapie darf ich keine Auskunft erteilen, und sei es auch nur darüber, ob jemand bei mir in Therapie ist /war oder nicht.

Eine wichtige Ausnahme stellt die Therapie mit Kindern und Jugendlichen dar, da hier die Erziehungsberechtigten in die Therapie einbezogen werden und relevante Informationen ausgetauscht werden müssen.

 

Beim telefonischen Erstkontakt sind folgende Punkte wichtig:

 

Kontakt zu mir:

(Link Kontakt

Wenn Sie Fragen haben oder bei mir einen Termin vereinbaren möchten, erreichen Sie mich telefonisch: 0676 380 40 64. Es kann sein, dass Sie mich manchmal nicht persönlich erreichen, sondern zur Mailbox kommen. Der Grund dafür ist, dass ich während der Sitzungen mein Handy auf lautlos schalte. Ich ersuche Sie deshalb, mir einfach eine Nachricht mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer und wann ich Sie erreiche kann zu hinterlassen. Ich rufe Sie gerne zurück.

 

Das Erstgespräch

Ein Erstgespräch bei PsychotherapeutInnen ist unverbindlich, d.h. es besteht für keine Seite die Verpflichtung, danach mit dem anderen weiter zu arbeiten.

Im Erstgespräch schildern Sie Ihr Anliegen, und es könnten z.B. folgende Fragen besprochen werden:

Das Erstgespräch soll Ihnen die Gelegenheit bieten, einen Einblick in die Arbeitsweise der/s PsychotherapeutIn zu bekommen und festzustellen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.
Für mich ist es wichtig, mir beim Erstgespräch einen Überblick über das Problem und dessen Auswirkungen auf die Beteiligten zu verschaffen.

Am Ende des Erstgesprächs sollten folgende Aspekte geklärt sein:

Es versteht sich von selbst, dass Sie die TherapeutInnen, bei welchen Sie ein Erstgespräch haben, auch nach ihren jeweiligen Qualifikationen fragen dürfen.

Im Falle einer Kinder- oder Jugendlichentherapie führe ich das Erstgespräch mit Mutter und/oder Vater und dem Kind oder Jugendlichen gemeinsam.


Sollten Sie Fragen zur Therapie, zu den Rahmenbedingungen, usw. haben, sollte im Rahmen des Erstgesprächs ausreichend Zeit vorhanden sein, diese zu besprechen.

 

Hinweis zur Dauer einer Psychotherapie

Eine verlässliche Regel für die Dauer einer Psychotherapie gibt es nicht, da sie von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist.
Hier spielen Therapieziele, die Art der Erkrankung / des Problems und wie lange diese/s schon besteht, wesentliche Rollen.
Wenn es sich um ein bereits lang bestehendes und schwerwiegendes Problem handelt, wird die Psychotherapie voraussichtlich länger dauern.

Bei körperlichen Erkrankungen sind wir es gewohnt, zu einem Fachmann zu gehen, etwas einzunehmen und dann auf Besserung zu warten.
In einer Psychotherapie ist Ihre Mitarbeit (unter „Arbeit" könnte z.B. Motivation, Anstrengung, Übungen und Hausaufgaben, Überwindung, ... gemeint sein) ein wesentlicher Faktor für Veränderungen.

 

Allgemeine Praxisrahmenbedingungen

Meine Praxiszeiten sind:

Mo: 09-19

Die: 09-19

Do: 09-18

Fr: 13-17

 

Termine für ein Erstgespräch können Sie mit mir telefonisch (0676 380 40 64) ausmachen. Folgetermine werden dann zumeist persönlich oder auch telefonisch vereinbart.
Mir ist es ein großes Anliegen die Sitzungstermine individuell zu vereinbaren. Bei Kindern und Jugendlichen erfolgt die Vereinbarung (außer in Ausnahmefällen) über die Erziehungsberechtigten.

Da ich Erstgespräche nur anbiete, wenn ich freie Therapieplätze habe, kommt es in der Regel bei mir zu kurzen Wartezeiten auf einen Therapieplatz (zumeist möglich innerhalb von 1-2 Wochen).

 

Erstgespräche benötigen genauso viel Zeit wie die anderen Therapieeinheiten (50 Minuten). Da im Zuge des Erstgesprächs nicht nur ein "Kennnenlernen" stattfindet, sondern v.a. eine diagnostische Abklärung und eine psychologische / psychotherapeutische Beratung bzgl. weiterem Vorgehen stattfindet, ist der Beginn einer Therapie genauso wichtig (und braucht genauso viel Zeit und Aufmerksamkeit), wie die anderen Sitzungen einer Therapie. 

Ich verrechne für das Erstgespräch genau das gleiche Honorar wie für andere Sitzungen, kein höheres (Selbstverständlich wird das Erstgespräch durch die Krankenkasse teilrefundiert).

Die Honorarnote und den Kassenbon bekommen Sie im Anschluss an die Sitzungen ausgestellt, und die Bezahlung erfolgt bei mir in bar am Ende der Sitzung.

 

Zumeist finden Psychotherapie-Sitzungen 1 x wöchentlich statt. So ist es auch in der Regel in der Verhaltenstherapie (dies richtet sich jedoch stark nach dem Problem und auch den Zielen und dem Bedürfnis der/s PatientIn).

 

Das Absagen eines Termins ist bis 48 Stunden vorher jederzeit möglich. Bei nicht- oder zu spät abgesagten Terminen stelle ich das übliche Honorar für die Sitzung in Rechnung.

 

Rückerstattung der Kassen:

Die teilweise Rückerstattung der Krankenkassen beträgt (für 50 Minuten) ab 01. Jänner 2023:

31,50 € - ÖGK

28 € - KFA

42,40 € - BVAEB

45 € - SVS