Das Erstgespräch in der Psychotherapie
Telefonischer Erstkontakt
In der Regel ist es empfehlenswert, in der Praxis einer/s PsychotherapeutIn anzurufen, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Bereits bei diesem telefonischen Erstkontakt unterliege ich als Psychologe und Psychotherapeut der Schweigepflicht, die mir sehr wichtig ist und die ich ernst nehme.
Alle Informationen, die ich beim Telefonat oder später im Rahmen der Therapie erfahre, werden als „Geheimnis" angesehen und daher als absolut vertraulich behandelt.
Personen außerhalb der Psychotherapie darf und möchte ich auch keine Auskunft erteilen, und sei es auch nur darüber, ob jemand bei mir in Therapie ist /war oder nicht.
Eine wichtige Ausnahme stellt die Therapie mit Kindern und Jugendlichen dar, da hier die Erziehungsberechtigten in die Therapie einbezogen werden und relevante Informationen ausgetauscht werden müssen.
Beim telefonischen Erstkontakt sind folgende Punkte wichtig:
- Ist zurzeit ein Therapieplatz frei?
- Wenn zurzeit kein Platz frei ist, wie lange ist die Wartezeit voraussichtlich?
- Ist die/der TherapeutIn spezialisiert auf die Erkrankung / das Problem?
- Wie viel kostet das Erstgespräch, die Folgesitzungen?
- Ist eine Rückvergütung mit der Krankenkasse möglich?
- Und: Fragen Sie bereits am Telefon, wenn Sie etwas über spezielle Rahmenbedingungen etc. wissen wollen.
Kontakt zu mir:
Wenn Sie Fragen haben oder bei mir einen Termin vereinbaren möchten, erreichen Sie mich am besten über mein Handy (0676 380 40 64). Es kann sein, dass Sie mich manchmal nicht persönlich erreichen, sondern zur Mailbox kommen. Der Grund dafür ist, dass ich während der Sitzungen mein Handy auf lautlos schalte. Ich ersuche Sie deshalb, mir einfach eine Nachricht mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer und wann ich Sie erreiche kann zu hinterlassen. Ich rufe Sie gerne zurück.
Das Erstgespräch
Ein Erstgespräch bei PsychotherapeutInnen ist unverbindlich, d.h. es besteht für keine Seite die Verpflichtung, danach mit dem anderen weiter zu arbeiten.
Im Erstgespräch schildern Sie Ihr Anliegen, und es könnten z.B. folgende Fragen besprochen werden:
- Welches aktuelle Problem führt Sie zu mir? (z.B. Angst, Depression, Arbeitsprobleme, Schwierigkeiten in der Schule, Konflikte in der Partnerschaft, Essstörungen, ...)
- Welche Ziele / Veränderungen wollen Sie erreichen?
- Welche Erwartungen haben Sie an die Psychotherapie oder an mich?
- Ebenso kann das Erstgespräch berufliche, private und familiäre Hintergründe zum Thema haben.
Das Erstgespräch soll Ihnen die Gelegenheit bieten, einen Einblick in die Arbeitsweise der/s PsychotherapeutIn zu bekommen und festzustellen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.
Für mich ist es wichtig, mir beim Erstgespräch einen Überblick über das Problem und dessen Auswirkungen auf die Beteiligten zu verschaffen.
Am Ende des Erstgesprächs sollten folgende Aspekte geklärt sein:
- Ist Psychotherapie / psychologische Unterstützung überhaupt das Mittel der Wahl für das Problem?
- Ist die Psychotherapiemethode im individuellen Fall die günstigste?
- Ist ein Vertrauensverhältnis zwischen der/m PatientIn und der/m PsychotherapeutIn vorhanden?
- Wirkt der Therapeut sympathisch, einfühlsam, verständnisvoll, vertrauenswürdig, menschlich und fachlich kompetent?
- Erfüllt der Therapeut die Erwartungen hinsichtlich Kompetenz, Fachwissen, Geduld und Interesse?
- Wie sehen die Rahmenbedingungen der Psychotherapie aus (wie z.B. Dauer und Häufigkeit der Sitzungen, Dauer der Psychotherapie, Honorar, Bezahlung, Aufzeichnungen, Regelungen bzgl. Terminabsagen und Urlaub)?
- Wie schnell kann die Therapie begonnen werden?
- Ist eine Bezuschussung durch die Krankenkasse möglich?
Es versteht sich von selbst, dass Sie die TherapeutInnen, bei welchen Sie ein Erstgespräch haben, auch nach ihren jeweiligen Qualifikationen fragen dürfen.
Im Falle einer Kinder- oder Jugendlichentherapie führe ich das Erstgespräch mit Mutter und/oder Vater und dem Kind oder Jugendlichen gemeinsam.
Sollten Sie Fragen zur Therapie, zu den Rahmenbedingungen, usw. haben, sollte im Rahmen des Erstgesprächs ausreichend Zeit vorhanden sein, diese zu besprechen.
Hinweis zur Dauer einer Psychotherapie
Eine verlässliche Regel für die Dauer einer Psychotherapie gibt es nicht, da sie von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist.
Hier spielen Therapieziele, die Art der Erkrankung / des Problems und wie lange diese/s schon besteht, wesentliche Rollen.
Wenn es sich um ein bereits lang bestehendes und schwerwiegendes Problem handelt, wird die Psychotherapie voraussichtlich länger dauern.
Bei körperlichen Erkrankungen sind wir es gewohnt, zu einem Fachmann zu gehen, etwas einzunehmen und dann auf Besserung zu warten.
In einer Psychotherapie ist Ihre Mitarbeit (unter „Arbeit" könnte z.B. Motivation, Anstrengung, Übungen und Hausaufgaben, Überwindung, ... gemeint sein) ein wesentlicher Faktor für Veränderungen.
Allgemeine Praxisrahmenbedingungen
Meine Praxiszeiten sind Mo.-Fr. zwischen 09.00 und 20.00.
Termine für ein Erstgespräch können Sie mit mir telefonisch (0676 380 40 64) ausmachen. Folgetermine werden dann zumeist persönlich oder auch telefonisch vereinbart.
Mir ist es ein großes Anliegen die Sitzungstermine individuell zu vereinbaren. Bei Kindern und Jugendlichen erfolgt die Vereinbarung (außer in Ausnahmefällen) über die Erziehungsberechtigten.
Da ich Erstgespräche nur anbiete, wenn ich zurzeit freie Therapieplätze habe, kommt es in der Regel bei mir zu keinen Wartezeiten. Wenn ich freie Plätze habe, ist es möglich innerhalb von 1-2 Wochen ein Erstgespräch zu führen.
Bei mir dauern Erstgespräche genauso lange wie die anderen Therapieeinheiten (50 Minuten), da meiner Ansicht nach der Beginn genauso wichtig ist, wie die anderen Teile einer Therapie.
Ich verrechne für das Erstgespräch genau das gleiche Honorar wie für andere Sitzungen auch, kein höheres (Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die Rechnung des Erstgesprächs bei der Krankenkasse einzureichen).
Eine Verrechnung mit den Krankenkassen ist bei mir möglich. Sie können aber zusätzlich noch versuchen die Ausgaben, die Sie für die Psychotherapie tätigen, beim Finanzamt als „außerordentliche Belastung" einzureichen. Bei einem erhöhten gesundheitlichen Aufwand kann dies berücksichtigt werden (Fragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt nach).
Sie bekommen sofort im Anschluss an die Sitzungen die Rechnung ausgestellt, und die Bezahlung erfolgt bei mir in bar. Falls andere Zahlungsmodalitäten von Ihnen gewünscht werden, bespreche ich dies gerne mit Ihnen.
Zumeist finden Psychotherapie-Sitzungen 1 x wöchentlich statt. So ist es auch in der Regel in der Verhaltenstherapie (dies richtet sich jedoch stark nach dem Problem und auch den Zielen und dem Bedürfnis der/s PatientIn).
Die Dauer der Sitzungen ist 50 Minuten (Einzeltherapie). Bei Paartherapien sind 2 Einheiten (90 Minuten) empfehlenswert.
Das Absagen eines Termins ist bis 48 Stunden vorher jederzeit möglich. Bei nicht- oder zu spät abgesagten Terminen verrechne ich das übliche Honorar für die Sitzung.
Falls Sie spezielle Fragen haben, wie z.B. nach der Therapiemethode, den Rahmenbedingungen der Therapie, beruflichen Erfahrungen oder der psychotherapeutischen Qualifikation, und Sie finden diese nicht angeführt, fragen Sie bitte entweder telefonisch diesbezüglich nach oder spätestens im Erstgespräch.